Zum Thema:
Einsatz von Teletakt-Geräten
Nicht
nur die Bedienung des heimischen Fernsehgerätes wird per Fernbedienung
vorgenommen, auch einige Hersteller von Ausbildungszubehör versprechen dem
Hundebesitzer die erfolgreiche Erziehung auf Knopfdruck. Über einen Sender wird
ein Impuls an das Elektrohalsband des Hundes übertragen, der daraufhin einen
Stromschlag erhält. Da den Herstellern das Wohl unserer Hunde sehr am Herzen
liegt, ist die Stärke des Stromschlages sogar regelbar. Hat der Ausbilder ein
Teletakt-Gerät für den Spottpreis von gut eintausend Mark erworben, muß er
mit solch unwesentlichen Kleinigkeiten wie Verhaltensforschung, Lernmethodik und
Ausbildungstechnik keine Zeit mehr verschwenden. Wann immer sich der Hund nicht
sklavisch und untertänig verhält, wird er wie eine Waschmittelwerbung „weg-gezappt“.
„Unerwünschtes
Verhalten“, zumeist normales Hundeverhalten, das durch Probleme der
Mensch-Hund-Kommunikation in Form „ritualisierter Mißverständnisse“
auftritt, also durch nicht tiergerechten Umgang des Menschen mit seinem Hund,
soll nach dem Wunsch vieler Hundehalter möglichst schnell und mit wenig Aufwand
beseitigt werden. Auf diese anthropozentrische Erwartungshaltung etlicher
Menschen ihrem Tier gegenüber hat der Kleintiermarkt reagiert: Geräte zur gewünschten
Verhaltensbeeinflussung über Strafreize (elektrische, olfaktorische,
akustische) stehen hoch im Angebot: so etwa ein Teletakt-Gerät. Es handelt sich
dabei um Geräte, die am Halsband der Hunde befestigt werden und per Funk
Stromschläge aussenden, die in ihrer Intensität regulierbar sind. Die
generelle Anwendung dieser Geräte von jedermann zur Hundeerziehung bzw.
Hundeausbildung ist strengstens zu untersagen und ihre Verwendung zu bestrafen,
da den damit „behandelten“ Hunden zu einem hohen Prozentsatz Schmerzen,
Leiden oder Schäden zugefügt werden, sie verunsichert und schreckhaft werden,
weil die Strafreize etwa aufgrund eines fehlerhaften Einsatzes der Geräte nicht
zugeordnet werden können und so auf längere Sicht Verhaltensstörungen
resultieren. Auch bei korrektem Einsatz gehört zu einer Hundeausbildung a
priori kein elektrisierendes Gerät. Teletakt-Geräte werden seit Jahrzehnten
immer wieder zur Schutzhundeausbildung eingesetzt, nicht selten unter hochgradig
tierschutzrelevanten Bedingungen (Gidl-Kilian, 1987) und finden etwa in der
Jagdhundeausbildung Anwendung. Besonders schädlich ist ihr unkundiger,
teilweise kontraindizierter (Angstprobleme!), verspäteter (nicht das „unerwünschte“,
sondern ein beliebiges, unmittelbar vorausgehendes Verhalten wird mit dem
Strafreiz verknüpft) oder in der Intensität unangemessener Einsatz bei der
Ausbildung. Dem Hund wird so gar keine Assoziation mit dem Unterlassen des
Problemverhaltens vermittelt, er wird zunehmend verunsichert und letztendlich
geschädigt, da es unter diesen Gegebenheiten keine Möglichkeit für ihn gibt,
den Strafreizen auszuweichen, sie etwa durch verändertes Verhalten gezielt zu
meiden. Nach Askew (1993) ist die Anwendung von Elektroschockhalsbändern von
Tierhaltern überhaupt nicht zu empfehlen, weil es schwierig ist, das Gerät auf
die angebrachte Intensität (wirksam, aber nicht unnötig schmerzhaft)
einzustellen und diese Einstellung dann unter den unterschiedlichsten Fell- und
Luftfeuchtigkeitsbedingungen zu halten. Zudem betont auch Askew das schwer lösbare
Problem der mißbräuchlichen Anwendung dieser Geräte. Er berichtet von einer
Hundehalterin, die ein Teletakt-Gerät ganz allgemein zur
Verhaltensbeeinflussung ihres Hundes benutzte, so auch, um den Hund zurückzurufen,
wenn er in den Wald lief und verschwunden war.
„Unter
den genannten Gründen stellt die Beaufsichtigung von einem erfahrenen Fachmann
die unbedingt erforderliche Voraussetzung für die sichere Anwendung dieses
potentiell gefährlichen und grausamen Gerätes dar“ (Askew, 1993).
In
Deutschland sind Teletakt-Geräte nicht expressiv verbis verboten, allerdings
Ausbildungen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden für das Tier
verbunden sind (§ 3, Pkt. 5 des Deutschen Tierschutzgesetzes).
Die
Hersteller solcher Geräte ködern ehrgeizige Hundebesitzer mit dem Versprechen
auf schnelle Erfolge und liefern das gute Gewissen praktischerweise gleich mit:
„Dem Hund wird natürlich kein Schaden zugefügt ...!“ Die Wahrheit jedoch
ist, daß solcherart traktierte Hunde ihre Angst kaum mehr überwinden werden;
seelisch gebrochen bleiben sie in sich zurückgezogen und sind aus dieser
Isolation meist nicht mehr zu befreien. Oft genug werden, durch solche
Foltermethoden, aus mental gesunden Hunden problematische, verhaltensgestörte
und überängstliche Nervenbündel. Unruhe, devotes Verhalten und eine
unmotivierte Schreckhaftigkeit des Hundes entlarven den vermeintlich fähigen
Ausbilder als Straftäter. Selbstverständlich ist es verlockend, die Defizite
einer völlig versaubeutelten Ausbildung anschließend in Rekordzeit
„teletaktisch“ wieder hereinholen zu wollen. Langfristig gesehen stellt sich
allerdings nie ein greifbarer Erfolg ein. Liebe und Geduld sind in der
Hundeausbildung durch nichts zu ersetzen, schon gar nicht durch den Einsatz
roher Gewalt.
Der
Einsatz der Folterwerkzeuge wird entweder geleugnet oder, falls das nicht möglich
sein sollte, wortreich schön geredet. Eine Entschuldigung für diese perfide
Form der Tierquälerei kann es keinesfalls geben. Die Benutzung solcher Geräte
und Methoden sind der fachliche und menschliche Offenbarungseid des
Hundehalters.
(Quellen:
Schoke, Thomas Achim: Hundeausbildung; Das
Buch vom Tierschutz)