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Einsatz von Teletakt-Geräten

 

zsgest. von Kathi Eicke

 

 Zum Thema: Einsatz von Teletakt-Geräten

Nicht nur die Bedienung des heimischen Fernsehgerätes wird per Fernbedienung vorgenommen, auch einige Hersteller von Ausbildungszubehör versprechen dem Hundebesitzer die erfolgreiche Erziehung auf Knopfdruck. Über einen Sender wird ein Impuls an das Elektrohalsband des Hundes übertragen, der daraufhin einen Stromschlag erhält. Da den Herstellern das Wohl unserer Hunde sehr am Herzen liegt, ist die Stärke des Stromschlages sogar regelbar. Hat der Ausbilder ein Teletakt-Gerät für den Spottpreis von gut eintausend Mark erworben, muß er mit solch unwesentlichen Kleinigkeiten wie Verhaltensforschung, Lernmethodik und Ausbildungstechnik keine Zeit mehr verschwenden. Wann immer sich der Hund nicht sklavisch und untertänig verhält, wird er wie eine Waschmittelwerbung „weg-gezappt“.

„Unerwünschtes Verhalten“, zumeist normales Hundeverhalten, das durch Probleme der Mensch-Hund-Kommunikation in Form „ritualisierter Mißverständnisse“ auftritt, also durch nicht tiergerechten Umgang des Menschen mit seinem Hund, soll nach dem Wunsch vieler Hundehalter möglichst schnell und mit wenig Aufwand beseitigt werden. Auf diese anthropozentrische Erwartungshaltung etlicher Menschen ihrem Tier gegenüber hat der Kleintiermarkt reagiert: Geräte zur gewünschten Verhaltensbeeinflussung über Strafreize (elektrische, olfaktorische, akustische) stehen hoch im Angebot: so etwa ein Teletakt-Gerät. Es handelt sich dabei um Geräte, die am Halsband der Hunde befestigt werden und per Funk Stromschläge aussenden, die in ihrer Intensität regulierbar sind. Die generelle Anwendung dieser Geräte von jedermann zur Hundeerziehung bzw. Hundeausbildung ist strengstens zu untersagen und ihre Verwendung zu bestrafen, da den damit „behandelten“ Hunden zu einem hohen Prozentsatz Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, sie verunsichert und schreckhaft werden, weil die Strafreize etwa aufgrund eines fehlerhaften Einsatzes der Geräte nicht zugeordnet werden können und so auf längere Sicht Verhaltensstörungen resultieren. Auch bei korrektem Einsatz gehört zu einer Hundeausbildung a priori kein elektrisierendes Gerät. Teletakt-Geräte werden seit Jahrzehnten immer wieder zur Schutzhundeausbildung eingesetzt, nicht selten unter hochgradig tierschutzrelevanten Bedingungen (Gidl-Kilian, 1987) und finden etwa in der Jagdhundeausbildung Anwendung. Besonders schädlich ist ihr unkundiger, teilweise kontraindizierter (Angstprobleme!), verspäteter (nicht das „unerwünschte“, sondern ein beliebiges, unmittelbar vorausgehendes Verhalten wird mit dem Strafreiz verknüpft) oder in der Intensität unangemessener Einsatz bei der Ausbildung. Dem Hund wird so gar keine Assoziation mit dem Unterlassen des Problemverhaltens vermittelt, er wird zunehmend verunsichert und letztendlich geschädigt, da es unter diesen Gegebenheiten keine Möglichkeit für ihn gibt, den Strafreizen auszuweichen, sie etwa durch verändertes Verhalten gezielt zu meiden. Nach Askew (1993) ist die Anwendung von Elektroschockhalsbändern von Tierhaltern überhaupt nicht zu empfehlen, weil es schwierig ist, das Gerät auf die angebrachte Intensität (wirksam, aber nicht unnötig schmerzhaft) einzustellen und diese Einstellung dann unter den unterschiedlichsten Fell- und Luftfeuchtigkeitsbedingungen zu halten. Zudem betont auch Askew das schwer lösbare Problem der mißbräuchlichen Anwendung dieser Geräte. Er berichtet von einer Hundehalterin, die ein Teletakt-Gerät ganz allgemein zur Verhaltensbeeinflussung ihres Hundes benutzte, so auch, um den Hund zurückzurufen, wenn er in den Wald lief und verschwunden war.

„Unter den genannten Gründen stellt die Beaufsichtigung von einem erfahrenen Fachmann die unbedingt erforderliche Voraussetzung für die sichere Anwendung dieses potentiell gefährlichen und grausamen Gerätes dar“ (Askew, 1993).

In Deutschland sind Teletakt-Geräte nicht expressiv verbis verboten, allerdings Ausbildungen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden für das Tier verbunden sind (§ 3, Pkt. 5 des Deutschen Tierschutzgesetzes).

Die Hersteller solcher Geräte ködern ehrgeizige Hundebesitzer mit dem Versprechen auf schnelle Erfolge und liefern das gute Gewissen praktischerweise gleich mit: „Dem Hund wird natürlich kein Schaden zugefügt ...!“ Die Wahrheit jedoch ist, daß solcherart traktierte Hunde ihre Angst kaum mehr überwinden werden; seelisch gebrochen bleiben sie in sich zurückgezogen und sind aus dieser Isolation meist nicht mehr zu befreien. Oft genug werden, durch solche Foltermethoden, aus mental gesunden Hunden problematische, verhaltensgestörte und überängstliche Nervenbündel. Unruhe, devotes Verhalten und eine unmotivierte Schreckhaftigkeit des Hundes entlarven den vermeintlich fähigen Ausbilder als Straftäter. Selbstverständlich ist es verlockend, die Defizite einer völlig versaubeutelten Ausbildung anschließend in Rekordzeit „teletaktisch“ wieder hereinholen zu wollen. Langfristig gesehen stellt sich allerdings nie ein greifbarer Erfolg ein. Liebe und Geduld sind in der Hundeausbildung durch nichts zu ersetzen, schon gar nicht durch den Einsatz roher Gewalt.

Der Einsatz der Folterwerkzeuge wird entweder geleugnet oder, falls das nicht möglich sein sollte, wortreich schön geredet. Eine Entschuldigung für diese perfide Form der Tierquälerei kann es keinesfalls geben. Die Benutzung solcher Geräte und Methoden sind der fachliche und menschliche Offenbarungseid des Hundehalters.

(Quellen: Schoke, Thomas Achim: Hundeausbildung; Das Buch vom Tierschutz)